Der bevollmächtigte Rechtsanwalt kann dann Akteneinsicht beantragen. Sobald die Akteneinsicht gewährt wurde, kann der Verteidiger die Tragweite des Vorwurfs abschätzen. Mit Hilfe einer Verteidigungsschrift, die auf den Angaben des Mandanten beruht, kann das Verfahren in die richtige Richtung gesteuert werden. Erneut wird darauf hingewiesen, dass eine Einstellung des Verfahrens oder eine Beendigung des Verfahrens ohne Hauptverhandlung wegen Exhibitionismus oft im Bereich des Möglichen liegt.
Sollten Sie eine Vorladung zur Vernehmung wegen Exhibitionismus als Beschuldigter erhalten, so ist Ihnen zu raten, einen Termin bei der Polizei nicht wahrzunehmen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, den Kontakt zur Polizei zu blockieren. Für weitere Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Isselhorst stets zur Verfügung!