Neben Freiheitsstrafen und Geldstrafen kennt das Verkehrsstrafrecht auch andere Sanktionen: Es drohen „Punkte in Flensburg“ und – was gerade für Berufspendler oder Berufskraftfahrer (Busfahrer, Taxifahrer, LKW-Fahrer etc.) zum echten Problem werden kann – ein Fahrverbot für einen bestimmten Zeitraum oder die dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis, ggfs. sogar mit einer Sperre zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Weil außerdem schon nach nur einer Verkehrsstraftat Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs bestehen können, kann in einem solchen Fall z. B. auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung („MPU“, umgangssprachlich „Idiotentest“) angeordnet werden.